Grundsätzlich sind alle Leistungen Selbstzahler Leistungen. Sie haben nach Abschluss der Therapie folgende Möglichkeiten der Kostenerstattung:
Variante A
Sie haben eine Private Krankenversicherung (PKV), der Sie die Rechnung einreichen können.
Variante B
Sie haben eine private Zusatzversicherung, die Leistungen eines Heilpraktikers für Physiotherapie erstattet! In der Rechnung ist Ihre Diagnose aufgeführt. Sie brauchen kein Rezept. Je nachdem, wie Ihr Versicherungsvertrag gestaltet ist, werden die Leistungen von Ihrer Versicherung zum Teil – oder voll erstattet.
Variante C
Sie haben weder eine PKV noch sind sie privat zusatzversichert und entscheiden sich für eine reine Selbstzahler Leistung, so haben sie die Möglichkeit, die Behandlung als außergewöhnliche Belastung in ihrer Steuererklärung anzugeben.